
IHRE INDIVIDUELLEN WÜNSCHE SIND ENTSCHEIDEND
Übersicht der Verrentungsmodelle

Immobilienverkauf mit Nießbrauch
Bei diesem Modell gewährt Ihnen der neue Eigentümer die größtmögliche Freiheit: Sie können ein Leben lang selbst unentgeltlich in der Immobilie wohnen und bleiben wirtschaftlicher Eigentümer.
Dieses Modell ist zugleich die sicherste Verrentungsvariante, da Sie als Verkäufer an erster Stelle im Grundbuch, mit einem lebenslangen unentgeltlichen Nießbrauchrecht verankert werden.
Die wichtigsten Details zu diesem Modell:
Sie bleiben wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie
Sie wohnen lebenslang mietfrei in Ihrer Immobilie
Sie haben ein lebenslanges Nutzungsrecht –
niemand kann Sie zum Auszug zwingen
Sie sind per Grundbuch 100-prozentig geschützt
(Eintragung des Nießbrauchrechts an erster Rangstelle)
Sie bekommen eine steuerfreie Einmalzahlung oder
eine monatliche Rente mietfrei in Ihrer Immobilie
Sie erhalten die Einnahmen bei einer späteren Vermietung oder
können sich den Nießbrauch mit einer Einmalzahlung ablösen lassen
Auf Wunsch können Instandhaltungs- und Renovierungskosten
vom neuen Eigentümer übernommen werden
Immobilienverkauf mit Wohnrecht
Sie wollen sich analog zum Nießbrauchmodell heute das Nutzungsrecht an Ihrer Immobilie sichern, aber eine spätere Vermietung bei einem möglichen Auszug kommt für Sie eher nicht in Frage? Dann sollten Sie sich mit der Variante eines Verkaufs mit Wohnrecht auseinandersetzen.
Auch hier erhalten Sie ein im Grundbuch eingetragenes Nutzungsrecht an der Immobilie. Bei einem möglichen Auszug haben Sie jedoch keine Rechte mehr an den Mieteinnahmen. Wir bieten Ihnen hier eine innovative Lösung an.
Wir erarbeiten Varianten für Sie, wo bereits heute im Kaufvertrag festgelegt wird, welche Abfindungszahlung Sie erhalten, falls Sie Ihr Wohnrecht aufgeben sollten. Somit haben sie auch heute schon Klarheit, wie sich Ihre Situation zukünftig darstellt.
Die wichtigsten Details zu diesem Modell:
Sofortige Auszahlung eines in der Regel steuerfreien Kaufpreises
Eintragung des lebenslangen (oder falls gewünscht befristeten) und unentgeltlichen Wohnrechts im Grundbuch an erster Rangstelle
Lebenslang mietfreies Wohnrecht
in Ihrer Immobilie
Bei vorzeitiger Aufgabe des Wohnrechts erhalten Sie einen weiteren Einmalbetrag oder monatliche Zahlungen


Verkauf mit Leibrente
Bei diesem Modell erzielen Sie für Ihre Immobilie den höchstmöglichen Verkaufserlös und sichern sich vertraglich durch einen Mietvertrag und ein Wohnrecht ab.
Wir empfehlen diese Variante vor allem Senioren, die nur noch für einen gewissen Zeitraum in der Immobilie verbleiben wollen. Sie haben damit den Vorteil heute schon vom vollen Verkehrswert zu profitieren um sich z. B. eine alternative Immobilie zu erwerben.
Die wichtigsten Details zu diesem Modell:
Lebenslange monatliche Rente, die im Grundbuch gesichert wird
Lebenslanges und unentgeltliches Wohnrecht,
das im Grundbuch gesichert wird
Bei vorzeitiger Aufgabe des Wohnrechts erhöht sich Ihre Leibrente
oder Sie erhalten eine weitere Einmalbetrag
Lebenslang mietfreies Wohnrecht in Ihrer Immobilie
Bei Ausfall der Leibrentenzahlung durch den Käufer erhalten Sie
Ihr Eigentum zurück (notarielles Rücktrittsrecht)
Die Leibrentenhöhe erhöht sich gemäß dem Lebenshaltungsindex
Verkauf mit Rückanmietung
Bei diesem Modell erzielen Sie für Ihre Immobilie den höchstmöglichen Verkaufserlös und sichern sich vertraglich durch einen Mietvertrag und ein Wohnrecht ab.
Wir empfehlen diese Variante vor allem Senioren, die nur noch für einen gewissen Zeitraum in der Immobilie verbleiben wollen. Sie haben damit den Vorteil heute schon vom vollen Verkehrswert zu profitieren um sich z. B. eine alternative Immobilie zu erwerben.
Die wichtigsten Details zu diesem Modell:
Wohnrecht in Form eines Mietvertrages
Sie erzielen für den Verkauf Ihrer Immobilie den höchstmöglichen Kaufpreis (heutiger Verkehrswert)
Sie bekommen den Verkaufserlös in der Regel
als steuerfreie Einmalzahlung
Der Mietvertrag garantiert Ihnen ein
lebenslanges Wohnrecht
Die Höhe der Mietzahlungen werden bereits heute für die gesamte Laufzeit geregelt
Eine Eigenbedarfskündigung wird
im Vertrag ausgeschlossen
